Private Krankenkassen, Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen (PKV) und Beihilfen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich nach den individuellen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags und den notwendigen Formalitäten bei der Inanspruchnahme eines Psychologischen Psychotherapeuten.

Selbstzahler

Falls Sie aus verschiedenen Gründen die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen wollen, können Sie dies als Selbstzahlerin oder Selbstzahler tun. Die Honorierung für die psychotherapeutische Behandlung erfolgt entsprechend dem „einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)“ / analog der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“.

Ausfallhonorar

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Falls der von Ihnen versäumte Termin nicht anderweitig vergeben werden kann, werde ich Ihnen aufgrund des damit verbundenen Verdienstausfalls ein Ausfallhonorar in Höhe von 60,00 € für diese Sitzung in Rechnung stellen.